Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605200003 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Sicherstellung der unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in Institutionen

Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.

Bereitgestellt von:
Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. (R002547) am 03.06.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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