Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605150016 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ambulante fachärztliche Versorgung (ASV) der Endometriose

Gemäß § 116b SGB V umfasst die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Erkrankungen, die eine besondere Qualifikation, interdisziplinäre Zusammenarbeit und spezifische Ausstattung erfordern. Endometriose erfüllt diese Kriterien eindeutig. Um die Versorgung der Betroffenen strukturiert weiterzuentwickeln, empfehlen wir daher, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Einrichtung einer ASV für Endometriose zu beauftragen.

Bereitgestellt von:
Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. (R006975) am 15.05.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 24.03.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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