Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605050021
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Im europäischen Gesetzgebungsverfahren war umstritten, inwiefern Debitkarten oder Kreditkartentypen mit kurzfristigem, zins-/gebührenfreiem Zahlungsaufschub und regelmäßiger Abrechnung (also: Charge-Cards, vgl. Erwägungsgrund 18 Richtlinie) dem Anwendungsbereich des neuen Verbraucherschutzrechts unterfallen sollen. Im Referentenentwurf von dieser mitgliedstaatlichen Option zur Ausnahme für Charge-Cards nach Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie will der deutsche Gesetzgeber keinen Gebrauch machen. Diese Option soll im Interesse des Kartenmarktes auch in Deutschland wahrgenommen werden.
Bereitgestellt von:
Interessengemeinschaft Kreditkarten (R002635)
am
05.05.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- E-Commerce [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]