Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604280024 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Pflicht zur Festanstellung von selbstständig Tätigen in der Folge des Herrenberg-Urteils

Die DRV versucht in Folge des Herrenberg-Urteils, alle lehrenden Honorarmitarbeiter*innen in die Sozialversicherung zu drängen. Wie und ob das Herrenberg-Urteil rechtlich verlässlich auf alle Lehrenden anzuwenden ist, ist noch fraglich. Rechtsfolge wäre, dass unsere Mitglieder, sobald ein Auftraggeber es verlangt, bei jedem einzelnen Auftraggeber parallel auch für Kleinstprojekte fest angestellt sein müssten. Bürokratisch ist das nicht umsetzbar, inhaltlich widerspricht es Prinzipien der Profession. Auch das im Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht" vorgeschlagene Modell der "neuen Selbstständigkeit" löst das Problem nicht, da die erforderliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (R007847) am 28.04.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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