Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604230045 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Mieterschutz begleitend zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Betriebskostendeckel und Ausschluss der Modernisierungsumlage

Mietrechtliche Flankierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Erstens: Einführung eines Technologieausgleichsfaktors in den §§ 556 ff. BGB. Für Mieter in Wohnungen mit nach Inkrafttreten des GModG eingebauten fossilen Heizungen begrenzen sich die umlagefähigen Brennstoffbezugskosten auf die Höhe der Kosten, die bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises geteilt durch den Wert 3,0 anfielen; die Differenz trägt der Vermieter. Zweitens: Ausschluss fossiler Heizungsanlagen von der Modernisierungsumlage nach §§ 559 und 559e BGB beim Neueinbau. Drittens: Überführung der in § 71o GEG enthaltenen Halbierung der Modernisierungsumlage bei ineffizienten Wärmepumpen ins BGB mit Anhebung der Mindest-Jahresarbeitszahl auf 3,0.

Bereitgestellt von:
Stiftung Klimaneutralität gGmbH (R004618) am 24.04.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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