Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604230035
(PDF - 13 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
29.04.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.03.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]