Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604140020
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Geplante vorzeitigen Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure
Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
Bereitgestellt von:
MB Energy Holding GmbH & Co.KG (R004746)
am
14.04.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Versendet am 16.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]