Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603300123 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem - Erhalt des Direktzugangs zur HNO-Heilkunde

Der BVHNO setzt sich bei der geplanten Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems dafür ein, die HNO-Heilkunde – analog zu der im Koalitionsvertrag für Augen- und Frauenärzte vorgesehenen Ausnahme – als Fachgebiet mit direktem Patientenzugang zu verankern. Der Direktzugang zur HNO-Heilkunde hat sich in der Versorgung bewährt: Die Patienten erreichen die sachgerechte Versorgungsebene, und HNO-Beschwerden erfordern regelmäßig eine fachärztliche Diagnostik, die in der hausärztlichen Versorgung nicht zur Verfügung steht. Ein vorgeschalteter Kontakt würde daher keinen Steuerungsgewinn bringen, sondern den Weg zur notwendigen Diagnostik verlängern.

Bereitgestellt von:
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. (R000412) am 30.03.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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