Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200009
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerberatergesetz: Erleichterung der Antragstellung bei Strom- und Energiesteuerrückerstattungen
Die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Seit Anfang 2025 stellt der Zoll ein Online-Portal zur Verfügung, über das diese Anträge elektronisch eingereicht werden müssen. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist dieser Prozess aufgrund begrenzter personeller Ressourcen und technischer Anforderungen eine erhebliche Herausforderung. Genossenschaften im ländlichen Raum könnten bei diesem Prozess unterstützen und die Anträge stellvertretend für ihre Mitglieder einreichen. Nach aktueller Rechtslage ist dies jedoch nicht zulässig, da die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den in § 3 und § 4 StBerG genannten Personen und Vereinigungen vorbehalten ist.
Bereitgestellt von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376)
am
20.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.03.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]