Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603190038 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten

Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der Kategorien der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.

Bereitgestellt von:
Vodafone GmbH (R001732) am 20.03.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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