Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603180010
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
Bereitgestellt von:
CONCILIUS AG (R002304)
am
18.03.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
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Auftrag
Zum Zweck der Anpassung und Klarstellung der regulatorischen Rahmenbedingungen in der Verpackungs- und Abfallpolitik werden Gespräche mit relevanten Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie mit Mitarbeitenden der zuständigen Bundesministerien initiiert, vorbereitet und geführt. Inhaltlich stehen das Verpackungsdurchführungsgesetz und die damit verbundene Änderung des Verpackungsgesetzes im Mittelpunkt, mit der eine Legaldefinition für bestimmte Verpackungen eingeführt werden soll. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Verpackungen eindeutig von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen, Rechtssicherheit zu schaffen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und den etablierten Recyclingkreislauf im dualen System zu sichern und weiter zu stärken.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
- Sabrina Beichter
- Dr. Peter Bechstein
- Malte Thormann
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