Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603120022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbaren-Energiengesetz (EEG) 2026

Im Rahmen der bevorstehenden Novelle des EEG zu dem es bis dato nur einen inoffiziellen Arbeitsentwurf gibt, sollte die Nachnutzung von sonstigen, ehemals wirtschaftlich genutzten, baulichen Anlagen für den weiteren Solar-Ausbau konsequent ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollte auf die begriffliche Änderung von „Freiflächenanlagen“ in „Solaranlagen des ersten Segments“ in § 24 Abs. 2 EEG zu verzichtet werden.

Bereitgestellt von:
LEAG GmbH (R002063) am 12.03.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 12.03.2026 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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