Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603120022
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Erneuerbaren-Energiengesetz (EEG) 2026
Im Rahmen der bevorstehenden Novelle des EEG zu dem es bis dato nur einen inoffiziellen Arbeitsentwurf gibt, sollte die Nachnutzung von sonstigen, ehemals wirtschaftlich genutzten, baulichen Anlagen für den weiteren Solar-Ausbau konsequent ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollte auf die begriffliche Änderung von „Freiflächenanlagen“ in „Solaranlagen des ersten Segments“ in § 24 Abs. 2 EEG zu verzichtet werden.
Bereitgestellt von:
LEAG GmbH (R002063)
am
12.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]