Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603040016 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Einzelunternehmern ermöglichen

Soloselbstständige können von Unternehmen häufig nicht rechtssicher beauftragt werden und es kann dann bei einer etwaigen späteren Überprüfung zur Feststellung von Scheinselbstständigkeit kommen. Hier bedarf es einer grundlegenden Veränderung im Interesse der Soloselbständigen, der Auftraggeber und der Sozialkassen. Außerdem kann der Tatbestand der Scheinselbstständigkeit nach jetziger Rechtsprechung strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn dem Auftraggeber Vorsatz – also Absicht – nachgewiesen wird, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen für Sozialversicherungsbetrug.

Bereitgestellt von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 04.03.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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