Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603020013 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
CLP-Verordnung

Ziel des IKW ist es, dass die Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung sachgerecht, möglichst knapp und für Privatpersonen hilfreich und verständlich ist. Die CLP-Änderungsverordnung (EU) 2024/2865, die durch den Chemikalien-Omnibus geändert werden soll, wird ohne Änderung bei vielen Wasch- und Reinigungsmittel zur ungerechtfertigten Kennzeichnung mit dem Ätzend-Piktogramm führen, was für den Verbraucherschutz kontraproduktiv ist, da die Warnwirkung des Piktogramms auf tatsächlich ätzend wirkenden Produkten dadurch verringert wird.

Bereitgestellt von:
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (R000496) am 02.03.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 29.10.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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