Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602190019 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
BBodSchG: Rechtssichere Länderöffnungsklausel schaffen

Die bayerische Verfüllpraxis hat sich als fachlich anerkanntes, praxistaugliches System zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Verwertung mineralischer Bauabfälle bewährt. Zwar ermöglicht § 8 Abs. 8 BBodSchV formal länderspezifische Abweichungen, die Regelung ist jedoch ohne ausdrückliche Ermächtigung im BBodSchG verfassungsrechtlich zweifelhaft. Seit 2024 führt diese ungeklärte Rechtslage zu erheblicher Unsicherheit und stockendn Genehmigungsverfahren. Es bedarf daher einer klaren gesetzlichen Grundlage im BBodSchG, um den Ländern die erforderliche Regelungskompetenz rechtskonform zu übertragen und die Fortführung etablierter Verfüllkonzepte dauerhaft zu sichern. Dies dient sowohl der Rohstoff- und Bauwirtschaft als auch einer nachhaltigen Flächenentwicklung.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) (R000660) am 19.02.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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