Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602190017
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einzelfallprüfungen nach § 52 WHG statt pauschaler Verbote
Ein Teil der oberflächennahen Rohstofflagerstätten liegt in oder im Umfeld von Wasserschutzgebieten. § 52 WHG verpflichtet die Behörden ausdrücklich zu einer fallbezogenen Prüfung, in der der Gewässerschutz und die Belange der Rohstoffgewinnung gegeneinander abgewogen werden. In mehreren Bundesländern werden jedoch pauschale Verbote oder flächenhafte Ausschlüsse ausgesprochen, die die bundesrechtlich zwingend vorgesehene Abwägung vollständig verdrängen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßigen Beschränkungen, erheblichen Verfahrenshindernissen und zunehmenden Versorgungsengpässen. Eine bundesrechtskonforme, risikobasierte Anwendung des § 52 WHG ist daher unabdingbar, um den Schutz der Trinkwasserversorgung als auch die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen zu gewährleisten.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) (R000660)
am
19.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.01.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]