Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602090014 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Natur auf Zeit - Rechtsverordnung zu BNatSchG rechtssicher, schlank und praxistauglich ausgestalten

Rohstoffgewinnungsstätten bieten bedeutende Potenziale für die Biodiversität. Mit der BNatSchG Novelle 2021 wurde erstmals eine Legalausnahme für „Natur auf Zeit“ geschaffen und das BMUV ermächtigt, per Rechtsverordnung die Anforderungen für nutzungsintegrierten Artenschutz in Gewinnungsstätten festzulegen. MIRO fordert nun, diese Verordnung zügig, rechtssicher und schlank zu gestalten, um dynamischen Naturschutz während des laufenden Betriebs zu ermöglichen. Grundlage bieten die Ergebnisse des BfN Forschungsvorhabens 2025, das konkrete Inhalte, Maßnahmen und Vollzugsanforderungen beschreibt. Die Rechtsverordnung muss einfache Anzeigeverfahren, praktikable Durchführungspläne und ein kontrollierbares, aber unbürokratisches Monitoring sicherstellen.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) (R000660) am 09.02.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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