Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602090010 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer ungerechtfertigten Gefahrstoff-Einstufung von Silica im Rahmen des CLH-Regulierungsprozesses

Im CLP-Verfahren zur harmonisierten Einstufung (CLH) soll Silica als zielorgan-toxischer Stoff mit STOT RE1 eingestuft werden. CLP bewertet stoffspezifische Gefahren wie Reizung oder Sensibilisierung. Bei partikulären Materialien wie Silica beruhen die toxikologischen Effekte jedoch auf allgemeinen Partikeleigenschaften (z.B. Staub), nicht auf stofftypischen Gefahren. Evonik und andere Unternehmen sehen daher den CLH-Ansatz als ungeeignet und akzeptieren höchstens eine Einstufung des einatembaren Anteils als STOT RE1. Da Behörden dies ablehnen, wurden wissenschaftliche Erkenntnisse dem BMWE zur Unterstützung vorgelegt.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 09.02.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.01.2026 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

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