Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602060026 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
ETS-Benchmarkverschärfung stoppen

Wir zweifeln sehr an der Datenlage, die der aktuellen Benchmark-Verschärfung im Rahmen des EU-ETS1 zu Grunde liegt. Die EU-Kommission muss daher für 2026-2030 einen Benchmarkfreeze vornehmen oder ausschließlich die gesetzlich vorgegebene Mindestverschärfung der Benchmarks anwenden. Deutschland muss hier Einfluss nehmen, sonst scheitert der angekündigte Entlastungsplan der Bundesregierung mittels Verlängerung der freien Zuteilung. Sollten die Benchmarks verschärft werden, gibt es faktisch keine freien Zuteilungen mehr. Für Evonik und den überwiegenden Teil der Industrie ist der Wärmebenchmark von großer Bedeutung. Der geltende Wärmebenchmark ist jedoch bereits heute unrealistisch, da die Erfüllungsoptionen wie Verfügbarkeit von Biomasse und treibhausgasarmer Wasserstoff fehlen.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 06.02.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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