Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602060015 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorgereformgesetz praxisnah gestalten

Der BDV begrüßt die Intention des Gesetzentwurfes, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf im Detail - hier insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit. Das würde in der Konsequenz dazu führen, dass ein Berater den Aufwand und die Kosten, die mit der aufwändigen Erst- und Abschlussberatung verbunden sind, in Kleinstbeträgen über Jahrzehnte hinaus vergütet bekommt. Kein Steuerberater, kein Anwalt und kein Arzt wäre bereit, auf dieser Grundlage zu arbeiten und könnte es wirtschaftlich auch gar nicht. Die hier geplante Regelung wird dazu führen, dass die Altersvorsorgeberatung insgesamt für die Beraterinnen und Berater kaufmännisch nicht mehr darstellbar ist.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) (R001581) am 06.02.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

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