Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602050015
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
IVA-Stellungnahme: Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen Dritter (UmwRG-Novelle)
Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) setzt den Koalitionsvertrag teilweise um und zielt auf eine Straffung des Verbandsklagerechts. Der Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 sieht u. a. Einschränkungen der aufschiebenden Wirkung für bestimmte Infrastrukturprojekte vor. Pflanzenschutzmittel sind bislang nicht erfasst, sodass NGO-Widersprüche weiterhin automatisch Verkaufsstopps ohne behördliche Prüfung auslösen können. Der IVA begrüßt die Reformansätze, kritisiert jedoch die Ausklammerung von Pflanzenschutzmitteln. Er fordert analog zu Infrastrukturprojekten die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen und Klagen gegen PSM-Zulassungen.
Bereitgestellt von:
Industrieverband Agrar e.V. (R001033)
am
05.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.02.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]