Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602040005
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anhörung zum Gesetzentwurf "Durchführung des europäischen Data Acts"
Teilnahme als Sachverständiger an der Anhörung zum Gesetzentwurf "Durchführung des Europäischen Data Acts". Prof. Dr. Herbert Zech, Direktor am Weizenbaum-Institut, war als Sachverständiger eingeladen worden, um seine juristische Expertise zum Gesetzesvorhaben zu teilen. Dabei waren ihm vor allem auf die Punkte (i) Einordnung des Data Act und Aufsichtsstruktur, (ii) Fragmentierungsrisiken im Datenschutz und Rolle der Datenschutzkonferenz, (iii) Geschäftsgeheimnisse und Verfahrensschutz, (iv) Sanktionskompetenzen und (v) Bußgeldregelungen und Rechtssicherheit wichtig. Herr Zech stellte seine juristische, wissenschaftlich fundierte Expertise während der Ausschusssitzung bereit, stellte seine Stellungnahme vor und beantwortete Fragen.
Bereitgestellt von:
Weizenbaum-Institut e.V. (R003857)
am
04.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.01.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2998 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Cybersicherheit [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]