Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602020008 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden

Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.

Bereitgestellt von:
Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband (R000819) am 02.02.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 29.01.2026 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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