Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601300001
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Refinanzierung der neuen Aufgaben für Betreuungsvereine
Die bisherigen Regelungen zur automatischen Benachrichtigung von Bevollmächtigten (bisher in §§ 3 bis 5 VRegV) sollten beibehalten werden. Durch die geplanten Änderungen in der Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister ergeben sich für Betreuungsvereine - als institutionelle Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters - neue Aufgabenfelder, deren Refinanzierung ungeklärt ist. Eine entsprechende gesetzliche Verankerung dieser neuen Aufgabenfelder ist im BtOG (§ 15 BtOG) vorzunehmen, auch um eine Refinanzierung dieser Tätigkeiten für die Betreuungsvereine zu erreichen
Bereitgestellt von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
05.02.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung Datum des Referentenentwurfs: 27.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG hierzu]
- Seniorenpolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]