Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601260017 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsanspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistung bei der Bundespolizei verankern

Dolmetscher und Übersetzer werden von der Bundespolizei zwar regelmäßig beauftragt, wenn es um Ermittlungen geht; für Menschen, die (noch) nicht ausreichend Deutsch sprechen, besteht unseres Wissens außerhalb von Straf- und Asylverfahren kein Rechtsanspruch auf Sprachmittlungsleistungen. Gleichzeitig sollen analog zum Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz die Qualifikation (GDolmG), Beauftragung und Honorierung nach §8 JVEG gelten. Diese Lücke muss geschlossen werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 26.01.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3051 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Zuständiges Ministerium: BMI [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (22)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern