Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601210005
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung der Verschreibung von Cannabisblüten über telemedizinische Plattformen
Die Bundesärztekammer befürwortet ausdrücklich die Intention des Referentenentwurfs, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Verschreibung von Cannabisblüten über telemedizinische Plattformen ohne einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entgegenzuwirken. Sie betont die Notwendigkeit ärztlicher Sorgfaltspflicht bei der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzt, regt eine Klarstellung des Begriffs „Arztpraxis“ an und lehnt die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten aufgrund der nicht verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz ab. Darüber hinaus fordert sie die Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz zur Erhöhung der Therapiesicherheit und Vermeidung missbräuchlicher Anwendung.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
23.01.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.01.2026 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Vorgang)
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]