Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512190081 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Umsetzung der kinderzahlabhängigen Pflegebeitrags-Abführung.

Arbeitgeber sind als beitragsabführende Stelle verpflichtet, die Anzahl der Kinder ihrer Beschäftigten bei der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Beim eingeführten zentralen digitalen Verfahren werden aufgrund der unterschiedlichen Kinderbegriffe im Steuer- und Beitragsrecht nicht alle für die Ermittlung des Beitragssatzes relevanten Kinder im System erfasst und an die Arbeitgeber gemeldet. Die Erhebung, Prüfung, manuelle Erfassung und Pflege dieser sog. "Differenzkinder" führen in der Entgeltabrechnung der Unternehmen zu bürokratischen Belastungen. Daher sollte für die Erfassung eine bürokratiearme Lösung umgesetzt werden.

Bereitgestellt von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 19.12.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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