Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512160060
(PDF - 15 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte und praktikable Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Angesichts der Auslegungsfähigkeit des Abbruchbegriffs der Gefahrstoffverordnung teilen wir die vorstehenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des überschaubaren Adressatenkreises und des geringen Erfüllungsaufwandes nicht. Der Abbruchbegriff ist in Bezug auf die Genehmigungspflicht zu überdenken und zu konkretisieren, um die richtigen Tätigkeiten/Betriebe von der Genehmigungspflicht zu erfassen. In jedem Fall ist eine Fiktionsregelung hinsichtlich der Genehmigung einzuführen und sicherzustellen, dass die auf Grundlage der bisherigen GefStoffV gültigen und nicht beanstandeten unternehmensbezogenen Anzeigen für ihre Befristungsdauer fortgelten.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
23.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 566/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Vorgang)
- Handwerk [alle SG hierzu]