Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512040017
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht
Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
Bereitgestellt von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. (R000335)
am
04.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG Datum des Referentenentwurfs: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle SG hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]