Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512010034
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizinregistergesetzes für bessere Nutzungsmöglichkeiten von Registerdaten
Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
03.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.11.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]