Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511190022
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung der Pflegeheime bei der Übermittung von Verschreibungen von Ärzten an heimversorgende Apotheken
Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696)
am
19.11.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.11.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]