Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511190017 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der EU Batterienverordnung in nationales Recht

Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Bereitgestellt von:
BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (R002833) am 25.11.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.06.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/570 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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