Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511120028
(PDF - 13 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen für GasNVZ beibehalten, bei Nachfolgefregelungen des EnWG Priviligierung von Biogasanlagen und Marktregelungen berücksichtigen
Der Fachverband Biogas begrüßt die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
Bereitgestellt von:
Fachverband Biogas e.V. (R002106)
am
26.11.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.09.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]