Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511060020 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Biomassezentralheizungen im Rahmen der KfW-Förderungen KFN und KNN

In den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“dürfen Neubauten nicht gefördert werden, wenn in ihnen in Zentralheizungen Energieträger auf Basis von fester Biomasse und biogenen Gas/Öl eingesetzt werden. Bei einzelnen, insbesondere größeren Neubauten kann eine Holzzentralheizung jedoch die technologisch sinnvollste Variante sein. Daher sollte eine Förderung von Holzzentralheizungen zukünftig auch im Neubau wieder möglich bzw. zumindest nicht mehr förderschädlich sein.

Bereitgestellt von:
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. (R000863) am 06.11.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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