Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510310005 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
EU-Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR-Verfahren) und CLH-Verfahren (Ethanol)

Biozidstoffe werden in der Europäischen Union (EU) regelhaft auf ihre Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt bewertet. Pharma Deutschland und weitere Verbände weisen darauf hin, dass Ethanol für den Infektionsschutz sowie die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unverzichtbar ist und deshalb die Neueinstufung als CMR-Stoff unterlassen werden sollte.

Bereitgestellt von:
Pharma Deutschland e.V. (R000739) am 31.10.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 29.10.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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