Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510100039 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Anwendungsbereichs und der Übergangsregelungen beim Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für ambulante Pflegedienste

Auf europäischer Ebene muss dringend die NIS-2-Richtlinie überarbeitet werden. Die undifferenzierte Einbeziehung von Einrichtungen führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung von Pflegediensten, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V erbringen. Die auf nationaler Ebene im aktuellen Gesetzentwurf aufgezeigten Regelungen bergen das Risiko, die wirtschaftliche Lage von Pflegeeinrichtungen in Deutschland strukturell zu verschlechtern. Um die Umsetzung der vorgesehenen IT-Sicherheitsanforderungen auch im Pflegebereich realistisch, wirtschaftlich tragbar und wirksam zu gestalten, sind Anpassungen für den Anwendungsbereich und hinsichtlich einer Übergangsfrist für Pflegeunternehmen.

Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 10.10.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Zuständiges Ministerium: BMI [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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