Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510080017 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Waffengesetzes

Die 7,5-Joule-Grenze nach § 2 Abs. 3 WaffG stammt aus den 1970er-Jahren und berücksichtigt keine Paintballmarkierer mit Sollbruchkugeln, die nicht in den Körper eindringen. Eine Anhebung auf 12 Joule wäre sachgerecht und international üblich (z. B. UK, Österreich). Auf genehmigten Paintball-Schießstätten (§ 27 WaffG) gilt trotz klarer Rechtslage uneinheitlich eine Altersgrenze zwischen 12 und 16 Jahren – wir fordern hier bundesweite Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Zugleich befürworten wir die Beibehaltung der technischen Prüfungen und des F-Kennzeichens als Schutz vor unsicheren Importen und Ausdruck verantwortungsvoller Branchenstandards.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Paintball Industrie e.V. (R007645) am 16.10.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.10.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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