Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510080017
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Waffengesetzes
Die 7,5-Joule-Grenze nach § 2 Abs. 3 WaffG stammt aus den 1970er-Jahren und berücksichtigt keine Paintballmarkierer mit Sollbruchkugeln, die nicht in den Körper eindringen. Eine Anhebung auf 12 Joule wäre sachgerecht und international üblich (z. B. UK, Österreich). Auf genehmigten Paintball-Schießstätten (§ 27 WaffG) gilt trotz klarer Rechtslage uneinheitlich eine Altersgrenze zwischen 12 und 16 Jahren – wir fordern hier bundesweite Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Zugleich befürworten wir die Beibehaltung der technischen Prüfungen und des F-Kennzeichens als Schutz vor unsicheren Importen und Ausdruck verantwortungsvoller Branchenstandards.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Paintball Industrie e.V. (R007645)
am
16.10.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verteidigung" [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]