Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510010026 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Klarheit im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schaffen

Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.

Bereitgestellt von:
E.ON SE (R002309) am 01.10.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.07.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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