Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300244
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Finanzierung und Reform der Notfallversorgung
Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände Notaufnahmen perspektivisch schließen, die nicht Teil eines INZ sind; nur dort, wo sektorenübergreifend gemeinsam mit KVen qualifiz. Ersteinschätzung und bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet ist, kann Notaufnahme weiterhin bestehen
Bereitgestellt von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177)
am
30.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 28.07.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]