Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300191 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie

Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.

Bereitgestellt von:
Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (R002473) am 11.12.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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