Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300052 (PDF - 14 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung des kulturellen Bezugs von Musikclubs innerhalb der BauNVO und Anpassung der TA Lärm

Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug sollten als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Alternativ sollte eine gesonderte Gebäudekategorie „Musikclub“ einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Auch sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Einführung einer regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass die Einstufung von Verhaltenslärm im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht.

Bereitgestellt von:
LiveMusikKommission (LiveKomm) (R001341) am 08.10.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/781 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 436/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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