Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509270032 (PDF - 15 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Tariftreueregelungen dürfen nicht zur bürokratischen und kostenträchtigen Herausforderung für Handwerksbetriebe werden

Anhebung des Schwellenwerts in § 1 Abs. 1 S. 1 BTTG-E auf 150.000 Euro; der jetzige Schwellenwert ist mit 50.000 Euro zu niedrig angesetzt. Zeitliche Differenzierung der einzuhaltenden Tarifregelungen in § 5 Abs. 1 S. 3 BTTG-E ist unzureichend; zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks bedarf es wenigstens einer Karenzzeit von sechs Monaten und weiterer Entlastungeffekte bzgl. der mit dem BTTG-E einhergehenden Nachweis- und Dokumentationspflichten. Anspruch der Arbeitnehmer auf die RVO-Arbeitsbedingungen trägt Unfrieden in den Betrieb, da je nach Auftraggeber (Bund/Land/privat) unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen gelten können. Keine zufriedenstellende Lösung im Fall konkurrierender RVO-Anträge und im Umgang mit regionalen Tarifverträgen.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 29.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 25.07.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 381/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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