Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509180021
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.
Bereitgestellt von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (R001487)
am
18.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle SG hierzu]