Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509100004
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit Augenmaß
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.
Bereitgestellt von:
DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. (R001283)
am
10.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang)
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]