Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509080026
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung EU-Richtlinie 2022/2557 zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen
Berücksichtigung der Sicherheitsgewerbes als systemrelevant für den Schutz von KRITIS-Anlagen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen. Keine Einführung einer zusätzlichen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes durch das KRITIS-Dachgesetz beim Schutz von KRITIS-Anlagen.
Bereitgestellt von:
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (R001706)
am
08.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.09.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang)
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle SG hierzu]
- Cybersicherheit [alle SG hierzu]
- Extremismusbekämpfung [alle SG hierzu]