Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509030024 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme hinsichtlich der ESG-Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen für kleine Institute.

Kreditinstitute mit weniger als 1.001 Mitarbeitenden sollten – analog zu der CSRD – vom Anwendungsbereich der Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen im Bereich Environmental, Social und Governance („ESG“) ausgenommen werden. Der Voluntary Sustainability Reporting Standard für KMU („VSME“) sollte als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte definiert werden.

Bereitgestellt von:
Sparkassenverband Bayern (R002125) am 03.09.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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