Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508250005 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

Bereitgestellt von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 25.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 12.08.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Datum des Referentenentwurfs: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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