Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508130011
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Importverbot von Garnelen, die aus Aquakulturen stammen, die Augenstielablationen durchführen
In Ländern außerhalb der EU, z.B. Indonesien, Indien, Chile, Ecuador, Vietnam werden in Aquakulturen Garnelen gezüchtet. Es ist dort gängige Praxis, den weiblichen Tieren, zur Steigerung der Fortpflanzung, einen oder beide Augenstiele mit der Rasierklinge abzuschneiden und so die Produktion eines Hormons zu verhindern, das die Eiablage hemmt. Diese Praxis ist in D und der EU verboten, jedoch nicht der Import von Tieren aus solchen Farmen. In den Niederlanden wird sich die Regierung hierfür einsetzen, daher haben wir das BMEL aufgefordert dies auch zu tun.
Bereitgestellt von:
PETA Deutschland e.V. (R002485)
am
27.08.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Tierschutz [alle SG hierzu]