Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508120013 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters

Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich der BKJPP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.

Bereitgestellt von:
BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV (R007652) am 20.10.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters Datum des Referentenentwurfs: 10.02.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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