Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508110018 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dafür ist es erforderlich, dass die in den §§ 3 und 5 SchwarzArbG verlangten Auskünfte sowie der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von allen Branchen in der Textform – und damit digital – erbracht werden können. Um das Gesetz bürokratieneutral zu gestalten, sollte in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG die Nr. 4 vollständig – mindestens jedoch das Speditions- und Logistikgewerbe – gestrichen werden. Eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG ist hingegen nicht erforderlich. Durch die Einführung eines Buß-geldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.

Bereitgestellt von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415) am 11.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 07.07.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 361/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern